Worüber hat die Clubcommission eigentlich abgestimmt?
Der Vorstand diskutierte den Fall mindestens seit dem Winter 2025. Am 21. April 2026 stimmten alle neun Vorstandsmitglieder der Clubcommission einstimmig für den Ausschluss der Musikbrauerei, eines Clubs in Prenzlauer Berg, der fast 19 Jahre lang Mitglied des Verbands war. Mit der Zustellung ließ man sich Zeit: Das Ausschlussschreiben erreichte den Anwalt des Betreibers erst am 13. August 2026, fast vier Monate nach der Abstimmung, öffentlich wurde der Fall erst Anfang September.
Der Verband führte drei Dinge an, die im Club oder in Verbindung mit ihm stattfanden: die „Erste Alternative Medienmesse", bei der das rechte Verschwörungsmagazin Compact und die Splitterpartei dieBasis auftraten; ein Konzert der Band Drudensang; und eine Kunstausstellung, über die Compact TV berichtete. Zusammengenommen zeichne das, so die Clubcommission, ein Muster von Verbindungen zur rechtsextremen und verschwörungsideologischen Szene, das im Widerspruch zum eigenen antifaschistischen Selbstverständnis stehe.
Wie tragfähig ist die Beweislage hinter dem Ausschluss?
Hier wird die Geschichte kompliziert. Die Recherche von Groove Magazin zu dem Fall weist darauf hin, dass sich ein Teil der Beweisführung der Clubcommission auf ein Compact-Verbot stützt, das inzwischen gerichtlich aufgehoben wurde, sowie auf Material von Indymedia, kaum eine neutrale Quelle. Ein Verbot, das nicht mehr gilt, als Beleg für rechtsextreme Nähe anzuführen, steht auf wackligerem Boden, als ein einstimmiger Vorstandsbeschluss vermuten lässt, und genau an diesem Detail wird sich jeder festhalten, der das Verfahren infrage stellt.
„Es ist Rufmord."
Das ist die Antwort von Betreiber Jens Reule Dantas, gegenüber der Berliner Zeitung. Er sagt, die Räume des Clubs seien politisch neutral vermietet worden, sprich: Buchungen seien kommerzielle Geschäfte gewesen, keine politischen Bekenntnisse.
Was sagt die Clubcommission dazu?
Öffentlich nicht viel. Von der Berliner Zeitung um eine weitere Stellungnahme gebeten, lehnte der Verband es ab, sich näher zu äußern. Dieses Schweigen, zusammen mit den vier Monaten zwischen Abstimmung und zugestelltem Schreiben, lässt zwei Lesarten offen: einen Verband, der bei einem wirklich heiklen Verfahren vorsichtig vorgeht, oder einen, der seinen Fall auf dünne Quellen gebaut hat und ihn lieber nicht Punkt für Punkt öffentlich verteidigen will.



