Was hat das Bundeskabinett genau beschlossen?
Am 31. Mai 2026 hat das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz eine Änderung des Baugesetzbuches auf den Weg gebracht. Die Novelle holt Clubs aus der Kategorie der Vergnügungsstätten heraus, in der sie bislang rechtlich gemeinsam mit Spielhallen, Striptease-Lokalen und Bordellen geführt wurden, und führt eine neue Kategorie für Stätten von kulturellem und künstlerischem Wert ein, die dieselbe Rechtsstellung genießen würde wie Museen und Opernhäuser.
Die praktischen Folgen reichen weit über eine neue Bezeichnung hinaus: Clubs könnten in Mischgebieten und teils auch in Wohngebieten betrieben werden, hätten einen deutlich stärkeren rechtlichen Rückhalt gegenüber spekulativen Immobilienentwicklern und Mieterhöhungen und wären förderfähig, ein Status, der Gewerbebetrieben im Bereich Unterhaltung bislang verwehrt bleibt. Der Kabinettsbeschluss ist die erste Hürde. Bundestag und Bundesrat müssen noch abstimmen, doch die parteiübergreifende Unterstützung macht die Aussichten realistisch.
Bundesminister für Kultur Wolfram Weimer, Journalist und Verleger im konservativen Lager, dessen Enthusiasmus für die Maßnahme manchen Beobachter überraschte, formulierte es klar: "Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz und zur Förderung der Livemusik-Szene in Deutschland und ein starkes Signal an die Kultur- und Kreativwirtschaft."
Wer hat dafür gekämpft, und warum jetzt?
[[org:livekomm|LiveKomm]], der Verband, der über 800 unabhängige Livemusikorte in Deutschland vertritt, setzt sich seit Jahren für diese Umklassifizierung ein. Vorstandsmitglied Marc Wohlrabe hat das Argument so auf den Punkt gebracht, wie es jeder Clubbetreiber sofort versteht: "Die Clubbetreiber, die wir vertreten, arbeiten eher wie ein Theater: Sie kuratieren Künstler und verdienen es stattdessen, als Kulturzentren neben Oper, Theater und Hochkultur anerkannt zu werden."
Der Zeitpunkt ist untrennbar mit dem Clubsterben verbunden. Deutschland schaut seit Jahren zu, wie seine Clubinfrastruktur in Zeitlupe zusammenbricht. Watergate Berlin schloss nach 22 Jahren in der letzten Nacht des Jahres 2024, ein Verlust, der weit über Berlin hinaus zu spüren war. SchwuZ, eine queere Institution, meldete im August 2025 Insolvenz an. Mensch Meier folgte. Jede Schließung erzählt dieselbe Geschichte: steigende Mieten, Druck von Immobilienentwicklern, kein rechtliches Gerüst zum Gegensteuern. Der Bundesvorstoß ist die direkte Antwort auf dieses Muster.
Berlin hatte bereits auf eigene Faust gehandelt: Die Stadt verabschiedete 2021 eine entsprechende Erklärung, die Clubs als Kulturorte anerkannte. Das Bundesgesetz würde diese Logik auf ganz Deutschland ausweiten und Städte und Regionen erfassen, in denen eine vergleichbare kommunale Maßnahme politisch nie durchsetzbar war.
Schützt ein Rechtsstatus einen Club wirklich?
"Berlin hat diesen Schutz seit 2021 und hat trotzdem Watergate verloren. In der Szene dreht sich die Frage: Reicht ein Kulturstatus wirklich aus, oder ist er vor allem ein gutes Gefühl?"
Das ist der eigentliche Streitpunkt in der Szene gerade. Die Berliner Erklärung von 2021 hat die Schließung von Watergate nicht verhindert. Die Situation des Clubs war durch spezifische Mietvertragsbedingungen und Vermietersdruck geprägt, die ein kommunales Instrument nicht aushebeln konnte. Befürworter des Bundesgesetzes argumentieren, dass Bundesrecht mehr Biss hat: Eine bundesweite Umklassifizierung ändert, was Entwickler rechtlich tun dürfen, fließt in Planungsentscheidungen ein und gibt Clubs eine Grundlage, um Räumungen juristisch anzufechten.
Skeptiker halten dagegen, dass der Mechanismus weiterhin von der konkreten Durchsetzung abhängt und davon, ob Clubbetreiber die juristischen Mittel haben, ihre neuen Rechte auch geltend zu machen. Ein Rechtstitel friert eine Mieterhöhung nicht automatisch ein und blockiert keine Zwangsenteignung. Was er tut, ist den Ausgangspunkt verschieben, das Planungsgespräch verändern und den Clubs einen Hebel in Gerichtsverfahren geben, den sie nicht hatten, als sie rechtlich auf einer Stufe mit einem Bordell standen.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Solange Bundestag und Bundesrat nicht abgestimmt haben, ändert sich auf dem Boden nichts. Aber die Richtung, in die die Bundesregierung geht, ist das deutlichste Signal, das die Berliner Szene und die deutsche Clubkultur vom Bund seit langem erhalten haben.



