Das Video ist kurz: ein Bestellbildschirm, ein Kellner, der laut nachrechnet. Ein Kaffee, der das Hotel 20 Cent kostet und dem Gast für 5 Euro verkauft wird, während derjenige, der ihn serviert, rund 1.400 Euro im Monat nach Hause bringt. Fiesta Hotels & Resorts hat ihn dafür gefeuert. Fast fünf Jahre Betriebszugehörigkeit, keine Vorstrafen, innerhalb weniger Wochen draußen.
Was genau hat das Gericht entschieden?
Das TSJIB hat gar nicht erst geprüft, ob dem Unternehmen durch das Video ein einziger Euro Schaden entstanden ist. Artikel 54 des Arbeitnehmerstatuts verlangt das nicht: Es reicht, dass die vertragliche Treuepflicht gebrochen wurde. Die Richter bezeichneten das Video als »einen direkten Angriff auf das Ansehen und die berufliche Glaubwürdigkeit« des Unternehmens und als »objektiv geeignet, die vertragliche Treuepflicht zu brechen«, ganz ohne Belege oder Bilanzen.
»objektiv geeignet, die vertragliche Treuepflicht zu brechen«
Dem Unternehmen reichte es zu argumentieren, dass das Video es öffentlich bloßstellte und dass das Zeigen des internen Kassenbildschirms einer Preisgabe firmeneigener Systeme gleichkam, nicht bloß einer Beschwerde über die Arbeitsbedingungen.
Wem gehört dieses Hotel überhaupt?
Fiesta Hotels & Resorts gehört zum Imperium der Familie Matutes, der Ibiza-Dynastie, deren Geschäfte von Hotels bis Immobilien reichen, mit jahrzehntelanger Präsenz in der balearischen und spanischen Politik: Aus der Familie ging ein Minister der spanischen Regierung ebenso hervor wie mehrere Bürgermeister von Ibiza-Stadt. Es ist genau die Art von Unternehmen, die den Ton für eine ganze Hotelbranche vorgibt, und die sich gerade gerichtlich das Recht erstritten hat, jeden zu feuern, der öffentlich erzählt, was Touristen wirklich bezahlen.
Was bedeutet das für alle anderen, die auf der Insel am Gast arbeiten?
Ibiza läuft nach genau der Rechnung, die der Kellner gefilmt hat: überteuerte Club-Eintritte, Flaschenservice zu VIP-Preisen, gesalzene Bar-Rechnungen, getragen von Personal, das zu Standardlöhnen der Hotelbranche arbeitet, in einer der teuersten Sommerökonomien Europas. Das Urteil beendet nicht nur einen einzigen Job. Es sendet ein Signal an jeden, der auf der Insel hinter der Bar steht oder an der Tür arbeitet: Wer auf die Lücke zwischen dem, was ein Drink kostet, und dem, was dafür verlangt wird, öffentlich hinweist, riskiert seinen Job, egal ob ein wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen wird oder nicht. Dem Kellner bleibt noch der Weg der Kassationsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof, doch vorerst gilt das Wort des TSJIB: Der Rufschaden allein genügt.



