Suno kann von seinen Anklägern keine Beweise mehr Track für Track verlangen
Ein Bundesrichter lehnte am 28. September 2026 den Antrag ab, die Sammelklage unabhängiger Künstler gegen Suno abzuweisen, und entschied, dass die Kläger keine einzelnen rechtsverletzenden Ergebnisse benennen müssen, um in die Beweisaufnahme zu gelangen.


