200 Polizisten Stürmten Einen Club Wegen 'Großangelegten Drogenhandels'. Ein Gericht Erklärt Die Hausdurchsuchung Danach Für Rechtswidrig.
Das Landgericht Augsburg hat die Hausdurchsuchung bei einer Mitarbeiterin des City Club Augsburg für verfassungswidrig erklärt, acht Monate nachdem rund 200 Polizisten die Day-Rave des Clubs wegen eines nie bestätigten Verdachts auf großangelegten Drogenhandel gestürmt hatten.
Finn M. · 4 Min. Lesezeit
