Was hat das Gericht wirklich entschieden?

Am 3. September 2026 wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision von Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter zurück und bestätigte, dass Produzent Moses Pelham berechtigt war, eine rund zweisekündige Rhythmusschleife aus dem 1977 erschienenen Titel 'Metall auf Metall' für Sabrina Setlurs 1997er Single 'Nur mir' zu verwenden. Der Erste Zivilsenat bestätigte damit ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 2022, das Pelhams Nutzung ab Juni 2021 bereits als durch die Pastiche-Schranke des EU-Rechts gedeckt eingestuft hatte.

Richter Thomas Koch formulierte den Maßstab unumwunden: Eine Anlehnung ist zulässig, wenn jemand, der das Original kennt, sowohl die Übernahme als auch den Unterschied erkennt, einen wahrnehmbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zwischen beiden Werken statt einer bloßen Kopie. Dass eine elektronische Schleife zu einem Hip-Hop-Beat wird, zählt laut Gericht zu genau diesem Dialog.

Was zählt nach EU-Recht als Pastiche?

Die Schranke ist nicht neu. Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil von 2019 zu genau diesem Fall die Grundlage gelegt: Ein Sample, das in veränderter, dem Ohr nicht mehr erkennbarer Form verwendet wird, verletzt keine Rechte, und Pastiche umfasst allgemeiner Werke, die ein anderes Werk nachahmen oder anklingen lassen und dabei eine erkennbare eigene schöpferische Auseinandersetzung zeigen. Das Septemberurteil des BGH ist das erste Mal, dass ein deutsches Höchstgericht diesen Maßstab auf einen fertigen, kommerziell veröffentlichten Titel anwendet statt auf einen theoretischen Fall.

Nicht alle lesen das Urteil gleich. Andreas Walter von der Kanzlei Schalast, der den Fall seit Jahren verfolgt, brachte es auf den Punkt.

"Wer ein Fragment des Sounds eines anderen nimmt, es verwandelt und in einen wirklich neuen künstlerischen Zusammenhang stellt, kopiert nicht, sondern schafft."

Florian Drücke, Vorsitzender des deutschen Musikwirtschaftsverbands BVMI, sieht im selben Urteil ein Risiko in die andere Richtung und warnt, Pastiche könne zu 'einem Freibrief für unlizenziertes Sampling' werden, wenn Gerichte den Maßstab zu großzügig anwenden.

Warum ist das für House und Techno relevant?

House und Techno sind auf Samples aufgebaut, die nie jemand geklärt hat: Disco-Basslines, in Schleifen zerlegt, Funk-Breaks, zu Rhythmustracks umgebaut, Vocal-Schnipsel von alten Zwölfzöllern. Kraftwerk selbst ist Rohmaterial für ganze Genres, ihre Drumcomputer und Sequenzen ziehen sich durch Jahrzehnte des Detroit-Techno und darüber hinaus. Ein Präzedenzfall, der besagt, dass eine kurze, verwandelte Schleife ohne Lizenz legal sein kann, sofern echte kreative Distanz zum Original besteht, gibt Produzentinnen und Produzenten ein konkretes Argument in die Hand, wenn ein Abmahnschreiben kommt. Er gibt Labels und Rechteinhabern gleichzeitig ein enger gefasstes Ziel: nachzuweisen, dass keine echte Transformation stattfand, oder dass das Sample als Original erkennbar blieb statt als bloßes Rohmaterial.

Ist der Fall wirklich vorbei?

Nicht ganz. Das BGH-Urteil entscheidet über Pelhams Nutzung des Samples ab Juni 2021. Eine separate Verfassungsbeschwerde zum Zeitraum 1999 bis 2021 des Streits ist weiterhin anhängig, das letzte Kapitel eines Verfahrens, das bereits durch deutsche Gerichte, das Bundesverfassungsgericht und einmal durch den EuGH gegangen ist. Siebenundzwanzig Jahre später hat 'Nur mir' die Debatte über sein eigenes Existenzrecht überlebt.